Die bundesgerichtliche Rechtsprechung ist auf Kritik gestossen. So führt etwa Mark Schweizer zu den Schuldsprüchen aus, die Argumentation des Bundesgerichts überzeuge nicht, da Raser regelmässig auf den guten Ausgang ihrer Fahrmanöver vertrauen würden, obwohl sie die Gefahr erkennen müssten. Der typische Raser halte sich für einen kleinen «Schumacher» (Mark Schweizer: Raserurteile: Verwässerung des Eventualvorsatzes, in: Plädoyer 2/07 S. 32 ff.). Es besteht bei der Annahme von Eventualvorsatz im Zusammenhang mit Unfällen im Strassenverkehr in der Tat ein Unbehagen, wie das auch von Dorrit Schleiminger Mettler ausgeführt wird.