Es ist auch erstellt, dass die drei Beschuldigten, angeführt von A., so schnell unterwegs waren, dass sie bereits im Aarauer Schachen und noch vor der Einmündung in die Hauptstrasse in Wöschnau anderen Personen durch ihre extreme Fahrweise aufgefallen waren und sie insbesondere die ihnen entgegenkommende Zeugin Z. in Angst und Schrecken versetzt hatten. Die Fahrweise ging in dieser extremen Art weiter, waren die Beschuldigten doch kurz nach dem Einbiegen auf die Aarauerstrasse in Wöschnau dem Zeugen G. mit ihrer rasanten Fahrweise knapp hintereinander aufgefallen und hatten sie doch schliesslich unmittelbar vor der Unfallstelle alle drei hintereinander ein unsägliches Überholmanöver