Sie hätten bei dieser Fahrt auch die aufgrund der gefahrenen Geschwindigkeiten, der Strassen-, Sicht- und Witterungsverhältnisse erforderlichen Abstände nicht eingehalten. In Schönenwerd, im Bereich der Einmündung der Stiftshaldenstrasse in die Aarauerstrasse, kollidierte der Audi des Beschuldigten A. mit dem von K. gelenkten VW Golf, der im Begriff war, nach links abzubiegen. Zufolge des heftigen Aufpralls, bei welchem das Auto von A. noch immer eine Geschwindigkeit von 101 bis 116 km/h aufwies, wurde die im Golf von K. hinten rechts mitfahrende I. getötet.