Dieser strikte Nachweis wäre im Übrigen bei den vorliegend angeklagten Vorhalten nicht zu erbringen: Es kam in allen Fällen nicht zu einer Übergabe von Kokain an die Kuriere, teilweise reisten sie gar nicht in die Dominikanische Republik (gemäss Anklage kam es «mutmasslich wegen Lieferschwierigkeiten vor Ort» nicht zu Kokainübergaben).