Ort) fehlgeschlagen sei. 1.2. Nach dem Beweisergebnis ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte jedenfalls mehrere Kilogramm Kokain hätte in die Schweiz transportieren sollen und sich dessen auch klar bewusst war. 1.3. Der Beschuldigte wurde von einer professionell handelnden, dominikanischen Drogenhandelsgruppe als Kurier angeworben, die den Willen hatte und in der Lage war, grosse Mengen von Kokain für den illegalen Transport von der Dominikanischen Republik in die Schweiz bereitzustellen. Der Beschuldigte anerkennt, dass er sich mit der Reise in die Dominikanische Republik zwecks Einfuhr von Kokain auf der Rückreise in die Schweiz des Anstaltentreffens im Sinne von Art.