Weil er schliesslich einen weiteren Verkäufer fand, der bereit war, die gleiche Qualität zu einem tieferen Preis zu verkaufen, hat der Angeschuldigte das Geschäft mit dieser Person abgeschlossen. Da bewiesen sei, dass effektiv eine den kritischen Wert von 18 Gramm übersteigende Menge Kokain, auf welche sich das Anstaltentreffen bezogen habe, existiert habe, könne folglich unter dem Gesichtspunkt des Anstaltentreffens zum Kauf von Kokain die Qualifikation erfüllt sein.