a BetmG an. Demgegenüber entschied das Amtsgericht von Bucheggberg-Wasseramt am 1. April 2010 im vorliegenden Fall gegenteilig. Es berief sich dabei auf ein Urteil der ersten Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern vom 22. November 2007 (SK-Nr. 2007/299). Diese hatte damals – unter Hinweis auf die angeführte bundesgerichtliche Rechtsprechung zur versuchten qualifizierten Widerhandlung gegen das BetmG – erkannt, ob das Anstaltentreffen zum Verkauf von Kokain unter die Qualifikation von Art.