Kritisch ebenso Stratenwerth (Schweizerisches Strafrecht Allgemeiner Teil I, Bern 2005, § 12 N 35 Fn 49). 2.3. Der Amtsgerichtspräsident von Bucheggberg-Wasseramt stützte sich in seinem Urteil vom 13. November 2009 gegen X. auf die dargelegte bundesgerichtliche Rechtsprechung zum Versuch der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Er schloss bei der mehrmals geplanten, aber nicht realisierten Einfuhr von 5 kg Heroin auf Vergehen, nahm also entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft keine qualifizierten Widerhandlungen im Sinne von Art. 19 Ziff. 2 lit. a BetmG an.