SOG 2011 Nr. 13 Art. 19 Ziff. 1 Abs. 6 und Ziff. 2 lit. a BetmG. Mit dem Anstaltentreffen zur Einfuhr grosser Mengen Kokain in die Schweiz kann qualifiziert gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen werden. Sachverhalt: Die Strafkammer des Obergerichts hatte verschiedene Beschuldigte zweitinstanzlich zu beurteilen, welche zum Teil mehrfach Reisen in die Dominikanische Republik unternommen hatten, um von dort Kokainmengen im mehrfachen Kilobereich in die Schweiz einzuführen. Die Unternehmen scheiterten jeweils, weil die Hinterleute in der Dominikanischen Republik das Kokain aus unbekannten Gründen nicht zur Verfügung stellen konnten.