{"Signatur": "SO_OG_006", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2011-03-03", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_006_STAPA-2010-14_2011-03-03.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=114916&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=33&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "4e87ec7023fad841c71e9e9711237150"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["STAPA.2010.14"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Strafkammer 03.03.2011 STAPA.2010.14"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Strafkammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Strafkammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Strafkammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Erpressung, qualifizierte Widerhandlung gegen das BetmG etc."}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "19.03.2026 23:47:37", "Checksum": "ff7befc8834b1ab1ece8d20ce030ba95", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Strafkammer 03.03.2011 STAPA.2010.14\nRegeste:\nErpressung, qualifizierte Widerhandlung gegen das BetmG etc.\n\nSOG 2011 Nr. 13\nArt. 19 Ziff. 1 Abs. 6 und Ziff. 2 lit. a BetmG. Mit dem Anstaltentreffen zur Einfuhr grosser Mengen Kokain in die Schweiz kann qualifiziert gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen werden.\nSachverhalt:\nDie Strafkammer des Obergerichts hatte verschiedene Beschuldigte zweitinstanzlich zu beurteilen, welche zum Teil mehrfach Reisen in die Dominikanische Republik unternommen hatten, um von dort Kokainmengen im mehrfachen Kilobereich in die Schweiz einzuführen. Die Unternehmen scheiterten jeweils, weil die Hinterleute in der Dominikanischen Republik das Kokain aus unbekannten Gründen nicht zur Verfügung stellen konnten. Die Kuriere kehrten unverrichteter Dinge in die Schweiz zurück. Nachdem sie die Vorhaben gestanden hatten, wurden sie angeklagt, mit dem Anstaltentreffen zur Einfuhr grosser Mengen Kokain qualifiziert gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen zu haben. Im beurteilten Falle erfolgte erstinstanzlich eine Verurteilung wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, dies gestützt auf die Rechtsprechung des Berner Obergerichts. Der Beschuldigte hat den Schuldspruch angefochten. Die Strafkammer spricht den Beschuldigten wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig.\nAus den Erwägungen:\n"}