Wer mit Menschen Handel treibt (...)». Mit dem neuen Gesetzestext soll ausgedrückt werden, dass dies auch bei nur einer betroffenen Person möglich ist bzw. das wiederholte Abschliessen von Geschäften nicht nötig ist (vgl. Vera Delnon/Bernhard Rüdy, a.a.O., N 20 zu Art. 182 StGB). Die Anklageschrift spricht denn auch nicht von mehrfachem Menschenhandel. Obergericht Strafkammer, Urteil vom 7. September 2009 (STAPA.2008.21)