er werde sie fertig machen. Auch in den nachfolgenden Tagen sind Telefongespräche aufgezeichnet worden, welche die Anwesenheit von M. in der Umgebung um die Kontaktbar X. dokumentieren. D. und M. sind des Menschenhandels schuldig zu befinden, begangen zwischen dem 19. und dem 22. Januar 2007 zum Nachteil von E. und F. Dabei ist nicht von mehrfachem Menschenhandel auszugehen, obwohl zwei Frauen betroffen waren: Es handelt sich um eine Handlungseinheit (vgl. Vera Delnon/Bernhard Rüdy, a.a.O., N 44 zu Art. 182 StGB). Art. 196 aStGB sprach davon «Wer mit Menschen Handel treibt (...)».