D. handelte mit direktem Vorsatz, wie seine Aussagen klar belegen: Er verhandelte über die Lieferung der Frauen und nahm deren Prostitution im vollen Wissen um die Hintergründe in Anspruch, um davon finanziell zu profitieren. D. hat sich des Menschenhandels schuldig gemacht. Gleiches gilt für M., der selbst vorgeschlagen hatte, man könnte A. für die Frauen einen Fixpreis bezahlen und damit von den «Geschäften» mit A. genaue Kenntnis hatte. M. war zumindest gleichberechtigter Mitinitiant und Mitbetreiber der Kontaktbar X., wusste von der Anlieferung von Frauen, die A. gerade nicht benötigte, und kannte die Hintergründe.