Vom 19. bis 22. Januar 2007 führte B. jeden Abend im Auftrag von A. mehrere Frauen, darunter E. und F., vom Hotel H. in die Kontaktbar X., wo sich die Frauen zu den dort geltenden und oben beschriebenen Bedingungen prostituierten. Beim Hotel H. handelte es sich um eine Absteige für Frauen, die sich primär im Bordell Y. – geführt von A. – prostituierten. Diese «Lieferung» der Frauen beruhte auf einer Abrede der Betreiber der Kontaktbar X. und der Betreiber des Bordells Y. D. bemühte sich – wie die Telefonkontrollen zeigen – auch aktiv um die Lieferung der Frauen. Die beiden betroffenen Frauen hielten sich ohne Arbeitsbewilligung und damit illegal in der Schweiz auf.