Eine solche Situation könne aufgrund von schwierigen wirtschaftlichen oder sozialen Umständen bestehen, oder aufgrund von einschränkenden persönlichen oder finanziellen Abhängigkeiten. Liege keine Verletzlichkeit irgendeiner Art vor, sei der Tatbestand nicht erfüllt, zumal wegen des unbestreitbar bestehenden Rechts auf Selbstbestimmung im sexuellen Bereich kein schutzwürdiges rechtliches Interesse bestehe. Die Zustimmung müsse tatsächlich dem Willen der Prostituierten entsprechen. Diese müssten über ihr Schicksal informiert und sich bewusst sein, was sie erwarte. Sie dürften nicht Schwäche oder Ungewissheit ausgesetzt sein.