Um mit möglichst weitreichender Sicherheit Abhängigkeiten auszuschliessen, welche die Selbstbestimmung tangierten, müssten die Behörden ihr besonderes Augenmerk insbesondere auf die sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen richten, unter welchen die Frauen akzeptierten, als Prostituierte zu arbeiten. Menschenhandel setze voraus, dass die Opfer auf den Markt gebracht und als eigentliche Ware betrachtet würden. Dies treffe offensichtlich nicht zu, wenn die Opfer davon wüssten, ihre Zustimmung gäben und in ihrer sexuellen Selbstbestimmung frei seien.