Dies gelte jedoch nur, wenn sich die Prostituierten spontan der Prostitution widmeten und die Hilfe von Vermittlern von Arbeitsorten im gleichen Umfang wie in anderen Berufen in Anspruch nähmen. Eine analoge Anwendung müsse jedoch angesichts der Besonderheiten der Prostitution relativiert werden, wo die Betroffenen Diskriminierung und moralischer Verurteilung ausgesetzt seien, was zu einer Isolierung und persönlichen und finanziellen Abhängigkeit von Beschützern wie Bordellbesitzern und Inhabern von Massagesalons führen könne. Die Prostituierten, die sich illegal in der Schweiz aufhielten, seien dem am stärksten ausgesetzt.