z.B. wenn der Täter in Kauf nimmt, dass die Betroffenen der Prostitution überliefert werden. b) Heikle Fragen stellen sich, wenn die betroffenen Frauen mit der Prostitution einverstanden sind. Im wegleitenden Entscheid BGE 128 IV 117 setzte sich das Bundesgericht diesbezüglich mit den internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung des Menschenhandels auseinander, welche teilweise auch eine Verurteilung bei Zustimmung der betroffenen Frauen vorsehen, um den verpönten Handel mit Menschen möglichst effizient bekämpfen zu können. Das Bundesgericht stellte fest, diese Vorschriften seien nicht direkt anwendbar, wohl aber sei das Landesrecht – damals Art.