Bedingung sei allerdings eine regelmässige Behandlung und eine regelmässige Einnahme der Medikamente. Die Rückfallgefahr könne mit einer geeigneten Therapie, am ehesten im Sinne einer ambulanten psychiatrischen Behandlung reduziert werden. Unter der Voraussetzung, dass die ambulante Therapie, so wie vom Gutachter aufgezeigt, durchgeführt wird, kann somit keine schlechte Prognose gestellt werden. Der bedingte Strafvollzug ist zu gewähren.