Gegen dieses Urteil appellierte der Beschuldigte ans Obergericht. Die Strafkammer bestätigt die Schuldsprüche und verurteilt den Beschuldigten zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je Fr. 30.--, unter Gewährung des bedingten Vollzuges mit einer Probezeit von 5 Jahren. Zudem wird eine ambulante psychiatrische Behandlung angeordnet, die so lange zu dauern hat, als es ärztlich indiziert ist. Für die Probezeit wird dem Beschuldigten die Weisung erteilt, sich dieser Massnahme zu unterziehen, und es wird Bewährungshilfe angeordnet. Aus den Erwägungen: