Er beschädigte bei dieser Aktion die an einem Stahlträger auf dem Mittelstreifen montierten Kameras mit Blitzgeräten. Das Amtsgericht von Thal-Gäu sprach den Beschuldigten am 17. November 2006 wegen dieses Vorfalls und zwei anderer Geschehnisse der qualifizierten Sachbeschädigung, der Geschwindigkeitsüberschreitung und weiterer Strassenverkehrsdelikte schuldig. Es verurteilte ihn zu einer Gefängnisstrafe von zwei Monaten, aufgeschoben zu Gunsten einer ambulanten Massnahme. Gegen dieses Urteil appellierte der Beschuldigte ans Obergericht.