Sachverhalt: Nachdem der Beschuldigte, der an einer schweren psychischen Störung leidet, mit übersetzter Geschwindigkeit auf der Autobahn von einer stationären Radaranlage erfasst worden war, hielt er auf dem Pannenstreifen an, demontierte das vordere Nummernschild und fuhr auf dem Pannenstreifen zurück bis zur Radaranlage. Dort behändigte er aus seinem Fahrzeug eine Gartenhacke, überquerte die Fahrbahn, stieg auf die Leitplanke und schlug mit der Hacke auf die Messanlage ein. Er beschädigte bei dieser Aktion die an einem Stahlträger auf dem Mittelstreifen montierten Kameras mit Blitzgeräten.