Müsste dem Beschuldigten ohne die ärztliche Behandlung seiner schweren psychischen Störung eine ungünstige Prognose gestellt werden, kann ihm jedoch der bedingte Strafvollzug gewährt werden, wenn für die Dauer der Probezeit die Weisung erteilt wird, sich einer ambulanten psychiatrischen Behandlung zu unterziehen. Sachverhalt: Nachdem der Beschuldigte, der an einer schweren psychischen Störung leidet, mit übersetzter Geschwindigkeit auf der Autobahn von einer stationären Radaranlage erfasst worden war, hielt er auf dem Pannenstreifen an, demontierte das vordere Nummernschild und fuhr auf dem Pannenstreifen zurück bis zur Radaranlage.