Die Persönlichkeitsmerkmale der Beschuldigten sowie ihre gesamten Lebensumstände lassen ernsthaft erwarten, dass sie weitere Taten dieser Art begeht. Ihre mittelschwere Intelligenzminderung hat die geistige Entwicklung stark behindert und sie auf dem Reifestand eines 8- bis 10-jährigen Kindes verharren lassen. Dies sowie die ausgeprägten Verhaltensstörungen, zu der die diagnostizierte Pyromanie massgebend beiträgt, lassen aufgrund der sich schon seit langem manifestierenden und in jüngerer Zeit verstärkten Brandlegungstendenz erwarten, dass sie auch in Zukunft weitere Straftaten dieser Art begehen wird.