Das Verhältnis zwischen der Höhe des eingetretenen Schadens und dem Gesamtwert des betroffenen Objektes spielt im Übrigen auch bei der Sachbeschädigung keine Rolle: So bestimmt sich etwa die Beurteilung als einfache oder qualifizierte Sachbeschädigung eines teuren PWs durch Zufügen von Kratzern nach der absoluten Höhe des Schadens (vgl. lit. c hiernach) und nicht nach dem Verhältnis zwischen Schaden und Wert des Autos.