SOG 2008 Nr. 10 Art. 221 Abs. 3 (a)StGB. Brandstiftung. Ein Schaden von Fr. 3'600.-- ist gering im Sinne des privilegierten Tatbestandes von Absatz 3. Sachverhalt: Der Beschuldigte verursachte in der Kantonalen Psychiatrischen Klinik einen Zimmerbrand mit einem Schaden von Fr. 3'600.--. Das Amtsgericht sprach ihn am 29. November 2005 wegen einfacher Brandstiftung schuldig und verurteilte ihn zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von acht Monaten. Gegen dieses Urteil ergriff der Beschuldigte die Appellation. Die Strafkammer spricht ihn wegen Brandstiftung nach Art.