SOG 2007 Nr. 9 Art. 6 Ziff. 3 lit. d EMRK. Recht des Beschuldigten, Ergänzungsfragen zu stellen. Dem Anspruch, Belastungszeugen Fragen zu stellen, kommt grundsätzlich absoluter Charakter zu. Die Beantwortung von Fragen der Verteidigung an den Belastungszeugen darf daher nicht durch antizipierte Beweiswürdigung für unnötig erklärt werden. Sachverhalt: Der Beschuldigte war grundsätzlich geständig und das Amtsgericht sprach ihn wegen mehrfacher Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern, mehrfacher sexueller Nötigung und Pornographie schuldig. Umstritten war der Beginn der Übergriffe.