Eine Beschlagnahme von Vermögenswerten zur Sicherstellung von Verfahrenskosten ist nur bei Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz möglich. Sachverhalt: In der Wohnung des E. wurde ein Heft sichergestellt, in dem E. Aufzeichnungen über Geldbeträge gemacht hatte, die ihm von anderen Personen übergeben worden waren und die er ihnen andererseits ausbezahlt hatte. Gemäss der Zusammenstellung der Polizei hatte E. in der Zeit von Dezember 2002 bis Ende Juni 2003 einen Gesamtbetrag von über Fr. 100'000.-- entgegengenommen. Die Geldübergaben sowohl von C. wie auch von Y. an E. blieben in den Befragungen unbestritten.