194 StGB). Beim Beschuldigten handelt es sich jedoch nicht um einen Ersttäter, dem im Sinne einer Chance Gelegenheit zu einer Therapie gegeben werden sollte, damit er sich mit seiner Neigung erstmals unter medizinisch-psychiatrischer Betreuung vertieft auseinandersetzen kann. Der Beschuldigte ist seit Jahren immer wieder im Bereich der Sexualdelikte mit Kindern straffällig geworden. Er befindet sich deshalb seit März 1997 in entsprechender Behandlung. Bis Ende 2001 besuchte er eine Therapie. Während des Strafvollzuges erfolgte eine vollzugsbegleitende Therapie, die bis heute andauert. Gegenwärtig besucht der Beschuldigte die Therapiesitzungen jeweils montags im vierzehntäglichen Rhythmus.