Die oben aufgeführten Tatbestandsmerkmale sind vorliegend sowohl in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht erfüllt. Der Beschuldigte hat sich demnach der Geldwäscherei im Sinne von Art. 305bis Ziff. 1 StGB schuldig gemacht. Obergericht Strafkammer, Urteil vom 7. Dezember 2005 (STAPA.2004.11)