Der Umstand, dass der Beschuldigte über den Ort der Geldaufbewahrung konsequent schwieg, zeigt, dass er Vorkehrungen getroffen hatte, diese Gelder der staatlichen Vereinnahmung zu entziehen. Da sie sich nicht in Luft aufgelöst haben, wurden sie oder ihre Surrogate zugriffssicher deponiert. Dafür spricht auch eindeutig die anlässlich der Hausdurchsuchung sichergestellte handschriftliche Notiz von Mitarbeiter L., in welcher dieser festhielt, dass Mitte November die Summe von Fr. 45'000.-- und Mitte Dezember die Summe von Fr. 95'000.-- benötigt werde. In der gleichen Notiz hielt L. fest, er “brauche bis Ende Woche 10'000.--”.