da J. die Erschleichung einer Falschbeurkundung (...) als möglich ansah, sich aber gleichwohl so verhielt, dass er diese Tat förderte, kann er sich nicht darauf berufen, er sei eigentlich gegen solche Schwarzgeldgeschäfte gewesen. (...) Obergericht Strafkammer, Urteil vom 13. September 2003 (STAPA.2003.3)