O., N 30 ff.). Als konkrete Beispiele „harmlosen“ Verhaltens dienen in der Lehre folgende Situationen: der Mineralwasserverkäufer weiss und nimmt in Kauf, dass der Käufer das Wasser nicht zum Trinken verwendet, sondern mit der vollen Glasflasche einen Menschen erschlagen will der Bäcker weiss beim Brötchenverkauf, dass der Käufer das Produkt vergiften und sodann seinen Gästen servieren will; (zusätz-liche Beispiele bei Schild Trappe, a.a.O., S. 5 ff.