Bis dahin hat sich O. nicht getraut, die Vorfälle jemandem anzuvertrauen. Erst als sie faktisch einen Beweis in Form eines "Gummipenis" hatte, wollte sie diesen dem Bruder zeigen, damit jemand wisse, dass sie nicht lüge. Unter diesen gesamten Umständen muss festgestellt werden, dass B. die Situation des erst 8 ½ bis 9 Jahre alten Kindes ausgenutzt hat. O. hat nach dem Tod ihrer Mutter Zuneigung gesucht und einen Halt gebraucht, wie der Beschuldigte richtig erkannt hatte. Die Mutter als nächste Bezugsperson war weggefallen und der Vater sowie seine neue Freundin waren offensichtlich mit der Situation überfordert.