Nach Aussagen von O. hat B. ihr auch gedroht, es passiere etwas, falls sie die Vorfälle jemandem erzähle. O. hat jedenfalls Angst vor dem Beschuldigten. Diese Aussage bzw. dieses Schreiben widerspricht aber eigentlich den Aussagen, die sie bei der Polizei gemacht hat. Danach hat B. gesagt, sie könne es schon erzählen. O. hat dann erzählt, sie habe dem Bruder den Vibrator gezeigt, damit jemand wisse, dass sie nicht lüge. Die Freundin des Vaters bezeichnete O. nämlich als Lügnerin. Bis dahin hat sich O. nicht getraut, die Vorfälle jemandem anzuvertrauen.