Die sexuellen Handlungen begannen kurz nach dem Tod der Mutter von O. Der Umstand, dass Y., das Patenkind der Ehefrau von B., sich wehren konnte (B. wollte auch, dass es ihm die Härchen zeigt), ist ein Indiz, dass sich O. unter den gegebenen schwierigen Umständen nicht wehren konnte. B. war offenbar in dieser schweren Zeit die einzige Bezugsperson für das Kind. Der KJPD berichtet, dass die Zeit nach dem Tod der Mutter für die beiden älteren Kinder O sehr belastend gewesen sei. Nach Beurteilung des KJPD hat B. die Hilflosigkeit, Unsicherheit und Bedürftigkeit von O. ausgenützt. Nach Aussagen von O. hat B. ihr auch gedroht, es passiere etwas, falls sie die Vorfälle jemandem erzähle.