Weiter erfolgte die Stimmenzuordnung durch das mehrfache Abspielen der Gespräche anhand der immer gleich oder ähnlich klingenden Stimmen der Beteiligten. Sowohl der unbekannte Übersetzer als auch die drei Zeugen von der Polizei sagten unabhängig und übereinstimmend aus, man erkenne die Stimmen nach längerem Abhören der Gespräche. Die wenigen Abspielungen im akustisch unvorteilhaften Gerichtssaal liessen sogar für den Laien eine Unterscheidung der verschiedenen Stimmen zu. Darüber hinaus standen dem Übersetzer zur Identifikation der Stimmen weitere Anhaltspunkte zur Verfügung, beispielsweise in den Gesprächen genannte Namen, der gesprochene Dialekt oder mehrfach verwendete Floskeln.