Bezüglich F. rügte die Verteidigung, dessen Name komme in der Telefonkontrolle nie vor. Hingegen tauche ein ähnlich klingender Name häufig auf, der aber nicht derjenige von F. sei. Diesbezüglich ist festzuhalten, dass F. nach Abspielen mehrerer Telefongespräche vor der Polizei aussagte, er spreche mit seinem Bruder N. In den entsprechenden Journalen wird er mit dem ähnlich klingenden Namen aufgeführt. Daraus kann geschlossen werden, dass mit Letzterem jeweils F. gemeint war. Weiter erfolgte die Stimmenzuordnung durch das mehrfache Abspielen der Gespräche anhand der immer gleich oder ähnlich klingenden Stimmen der Beteiligten.