Die Identifikation der Gesprächsteilnehmer erfolgte auf mehreren Ebenen. Massgebliche Erkenntnisse ergaben sich durch gezielte polizeitaktische Massnahmen (Festnahmen, Sicherstellungen, Observationen), die aufgrund der abgehörten Telefongespräche durchgeführt wurden und die Stimmenzuordnung ermöglichten respektive später bestätigten. Weiter wurden in Einzelfällen die Namen der betreffenden Personen durch Mitbeteiligte genannt. Im Zuge der Einvernahmen erkannten teilweise sogar die Beschuldigten selber die Stimmen der anderen Beteiligten, selten sogar ihre eigene Stimme. Letzteres jedoch nur in Ausnahmefällen, wenn es sich um unverfängliche Gespräche handelte.