Hinsichtlich der teilweise zusammengefassten Wiedergabe der Gespräche ist festzuhalten, dass durch diese Vorgehensweise eine gewisse Triage erfolgte, die angesichts des enormen Ausmasses an Gesprächen durchaus Sinn macht. Dass Belangloses zusammengefasst ins Protokoll aufgenommen wird, muss im Ermessen der Untersuchungsbehörden liegen und beeinträchtigt die Vollständigkeit der Telefonkontrolle nicht. Auch hier ist wiederum zu gewahren, dass im Falle von Unklarheiten die Tonbänder zur Verfügung stehen. Es kann somit auf eine nachvollziehbare und rekonstruierbare Art mit den Zusammenfassungen umgegangen werden. Dieses Vorgehen ist demzufolge nicht zu beanstanden.