Gemäss der jeweiligen Entscheidung des Sachbearbeiters erfolgte eine wortwörtliche Übersetzung oder eine zusammengefasste Wiedergabe des Gesprochenen. Teilweise enthalten die Protokolle Klammerbemerkungen, die gemäss den Aussagen des unbekannten Übersetzers von den Gesprächsteilnehmern so nicht ausgesprochen wurden, sondern sichere Folgerungen des Übersetzers aus dem gesamten Zusammenhang der Gespräche darstellen. Seitens der Verteidigung wurde bemängelt, dass keine Niederschrift des Gesprochenen in albanischer Sprache vorliege.