Der Ablauf der Übersetzung stellt sich anhand der glaubwürdigen Zeugenaussagen des Zeugen D. bzw. des unbekannten Übersetzers so dar, dass Letzterer das Telefongespräch hörte, die Übersetzung auf Schweizerdeutsch mündlich äusserte und der Polizeibeamte diese auf Hochdeutsch eintippte. Gemäss der jeweiligen Entscheidung des Sachbearbeiters erfolgte eine wortwörtliche Übersetzung oder eine zusammengefasste Wiedergabe des Gesprochenen.