Weiter wurde der Inhalt sämtlicher Übersetzungen der an der Appellationsverhandlung vorgespielten Telefongespräche vom Albanisch-Übersetzer des Gerichts und teilweise sogar von den Beschuldigten selber zumindest im Wesentlichen für richtig erklärt. Wohl waren teilweise Störgeräusche zu hören, und der Albanisch-Dolmetscher der Strafkammer äusserte, dass die Gespräche im Obergerichtssaal schwierig zu verstehen seien. Dabei ist zu beachten, dass dem Übersetzer die Aufnahmen bei der Polizei über Kopfhörer abgespielt wurden und er sie bei Bedarf mehrmals anhörte. Gemäss seinen Aussagen wurde „unverständlich“ bzw. „…“ im Protokoll vermerkt, wenn etwas nicht verstanden wurde.