Es ist demzufolge unwahrscheinlich, dass er die verschiedenen Dialekte nicht verstand, zumal er ja auch im eigenen Elternhaus mit zwei Dialekten umzugehen hatte. Es wurde denn auch die Qualität der Übersetzung nie anhand eines konkreten Beispiels bemängelt. Bereits während der Einvernahmen wurden den Beschuldigten die Telefongespräche vorgespielt, und es erfolgte erneut eine Übersetzung, die nicht angezweifelt wurde. Weiter wurde der Inhalt sämtlicher Übersetzungen der an der Appellationsverhandlung vorgespielten Telefongespräche vom Albanisch-Übersetzer des Gerichts und teilweise sogar von den Beschuldigten selber zumindest im Wesentlichen für richtig erklärt.