Beim Albanisch-Übersetzer handelt es sich offensichtlich um eine Person mit langjähriger Erfahrung im Übersetzen von Telefonkontrollen, die gemäss eigener klarer Aussage vor jeder Aktion ein Formular mit dem Hinweis auf die Straffolgen im Falle einer falschen Übersetzung unterschreiben muss. Weiter ist aufgrund der unabhängig erfolgten überzeugenden Aussagen des Zeugen D., der die Belehrung selber vornahm, sowie des Übersetzers davon auszugehen, dass Letzterer vor der Übersetzung des ersten Telefongesprächs der Aktion M. belehrt wurde, indem er das übliche Formular unterschrieb.