In den Akten ist hingegen ein Muster des aktuellen Formulars enthalten, das inzwischen lediglich dahingehend geändert wurde, dass der Übersetzer nur noch mit seiner Personalnummer aufgeführt wird. Beim Albanisch-Übersetzer handelt es sich offensichtlich um eine Person mit langjähriger Erfahrung im Übersetzen von Telefonkontrollen, die gemäss eigener klarer Aussage vor jeder Aktion ein Formular mit dem Hinweis auf die Straffolgen im Falle einer falschen Übersetzung unterschreiben muss.