Das Original des Formulars, mit dem der Albanisch-Übersetzer der Aktion M. belehrt wurde, konnte nicht beigebracht werden. Es hat aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen keinen Eingang in die Akten gefunden, da die damalige Version des Formulars den Namen des Dolmetschers enthielt. In den Akten ist hingegen ein Muster des aktuellen Formulars enthalten, das inzwischen lediglich dahingehend geändert wurde, dass der Übersetzer nur noch mit seiner Personalnummer aufgeführt wird.