Weiter wurde seitens der Verteidigung gerügt, es sei vielfach keine Zuordnung der Telefonnummern möglich, da im Journal lediglich 4 Ziffern aufgeführt seien. Diesbezüglich ist festzuhalten, dass es sich gerade bei den vorgebrachten Protokollen um die Überwachung einer IMEI-Nummer, d.h. eines Handy-Gerätes handelt; die 4-stellige Nummer bezeichnet demgegenüber den Anschluss des Gesprächspartners, der offenbar nicht überwacht wurde. Folglich ist das überwachte Gerät genügend dokumentiert. 1.5 Gemäss den glaubwürdigen Aussagen des Zeugen D. werden die Protokolle wie folgt erstellt: