In den Akten sind die Protokolle der Telefonkontrolle, bezeichnet als „Journal”, enthalten. Darin sind unter anderem der Name der Aktion, der überwachte Telefonanschluss, der Benützer, Datum und Uhrzeit des Gesprächs, die Telefonnummer des anderen Gesprächsteilnehmers, der Antennenstandort, das Kürzel des Sachbearbeiters sowie die deutsche Übersetzung des Gesprächs – wortwörtlich oder sinngemäss – (Freitext) enthalten. Es kann entgegen der Behauptung der Verteidigung vorerst festgestellt werden, dass die Person des Protokollierenden anhand des angegebenen Kürzels ohne weiteres eruierbar ist.