Der praktische Ablauf der Beendigung einer Überwachung stellt sich gemäss den glaubwürdigen Aussagen des Zeugen D., welcher der Hauptsachbearbeiter des Verfahrens war, so dar, dass der Untersuchungsrichter die Beendigung verfügt und dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) mitteilt. Das UVEK informiert die Polizei telefonisch über die Abschaltung der Überwachung, woraufhin die Leitung gekappt wird. Dass danach noch Gespräche aufgezeichnet werden, erklärte D. damit, dass zu einem späteren Zeitpunkt die Kontrolle der gleichen Nummer angeordnet worden sei.